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AGBs


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besichtigungen, Verhandlungen, Übergabe von Exposés sowie die Finanzierungsbeschaffung erhalten Sie ohne Kostenberechnung. Nur bei Abschluss eines Kaufvertrages erhält Bernd Lorenz ImmoConcept GmbH 5,95 % des Kaufpreises vom Käufer, unbeschadet einer eventuell durch den Verkäufer zu zahlenden Werbekostenbeteiligung (Doppeltätigkeit). Sollte Ihnen das Angebot bereits bekannt sein, so benachrichtigen Sie uns bitte schriftlich innerhalb von fünf Tagen.

Bitte beachten Sie, dass Sie anderenfalls, soweit es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt, zum Schadensersatz verpflichtet sind, und zwar in Höhe von 5,95 % des Kaufpreises, mindestens aber sind unsere Aufwendungen zu ersetzen, die uns durch die Vorkenntnis und deren Nichtwissen entstanden sind. Die Weitergabe vertraulicher Angebotsdaten an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet und macht Sie provisionspflichtig, wenn dies ohne unsere Zustimmung erfolgt und es dadurch zu einem Kaufvertragsabschluss kommt. Die Höhe der Provision ist identisch mit der vorbezeichneten Offerte. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Alle Daten erfolgen nach Angabe des Verkäufers, für inhaltliche Richtigkeit steht die Bernd Lorenz ImmoConcept GmbH, Grüneburgweg 9 in 60322 Frankfurt nicht ein. Die Bernd Lorenz ImmoConcept GmbH schließt grundsätzlich jede Haftung, die nicht in mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis (siehe §§ 652 ff. BGB) steht, aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Die Beauftragung kommt durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit z. B. durch telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zustande. Zurückbehaltungsrechte und/oder Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform wie auch der Verzicht auf die Schriftform.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und der Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Allgemeine Aufträge für Research Tätigkeiten/diverse Berechnungsvorlagen etc .berechnen wir mit 250,00 €/Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen unter das Fernabsatzgesetz fallenden Vertrag - also eine Vereinbarung welche per Telefax, E-Mail, Telefon, Internet oder über den Postweg zustande gekommen ist - zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufs recht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung notwendig durch den Ihr Entschluss den Vertrag zu widerrufen klar hervorgeht. Eine Begründung ist nicht notwendig. Zur Fristwahrung reicht es im Übrigen aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an uns absenden.

Sollten Sie einen entsprechenden Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Ein Muster-Widerrufsformular, welches Sie für den Widerruf verwenden können, finden Sie als Download hier.

Die Beauftragung kommt durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit zB durch telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zustande.

Zurückbehaltungsrechte und/oder Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform wie auch der Verzicht auf die Schriftform.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und der Vereinbarung nicht zuwiderläuft.